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Accumulate
heißt wörtlich übersetzt soviel wie "ansammeln, aufhäufen" und ist in der Aktionärssprache als Kaufempfehlung zu werten.

Ad-hoc-Mitteilungen
Aktiengesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, Neuigkeiten des Unternehmens, die den Kurs beeinflussen, zu veröffentlichen. Das können Geschäftszahlen, neue Beteiligungen oder Übernahmen sein. Diese Informationen werden "Ad-hoc-Mitteilungen" genannt.

Aktien
Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches das Anteilsrecht an einem Unternehmen verbrieft. Der Kurs wird anhand von Angebot und Nachfrage ermittelt.

Aktienfonds
Eine Alternative zu einzelnen Werten sind Aktienfonds. Darin befinden sich Aktien verschiedener Unternehmen, die meist einen gemeinsamen Nenner haben: So gibt es zum Beispiel Standardwertefonds, Neuer-Markt-Fonds oder Hightechfonds.

Aktiengesellschaft
Als Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet man die Rechtsform eines Unternehmens, das Aktien ausgibt, so dass sich Anleger am Kapital des Unternehmens beteiligen können. Durch die Ausgabe von Aktien erhält dieses Unternehmen mehr Grundkapital, das ins Unternehmenswachstum investiert werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen, quartalsweise Auskunft über die Umsatzzahlen und den erwarteten Gewinn oder Verlust zu erteilen.

Aktienindex
Der Aktienindex gibt die Kursentwicklung des Aktienmarktes oder bestimmter Teilbereiche an. Am bekanntesten ist der Deutsche Aktienindex, kurz DAX genannt. Er gibt die Wertentwicklung der 30 führenden deutschen Werte im Querschnitt an und wird minütlich ermittelt.

Aktiensplit
Bei einem Aktiensplit wird eine Aktie in mehrere Anteile geteilt. Ein Aktiensplit ist in erster Linie der Versuch, eine Aktie optisch preiswerter zu machen und durch diesen psychologischen Trick mehr Anleger zum Kauf zu bewegen. Der Anteil, den ein Anleger an dem jeweiligen Unternehmen hält, bleibt nach dem Split unverändert. Das Vermögen der Aktiengesellschaft verteilt sich einfach auf mehrere Aktien. Ein Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat ihr Vermögen auf eine Million Aktien verteilt. Ein Anleger besitzt 100 Aktien dieser Gesellschaft zu je 100 Euro. Die Gesellschaft splittet die Aktien im Verhältnis eins zu zwei. Das heißt, sie verteilt ihr Vermögen nun auf zwei Millionen Aktien, und der Anleger hält automatisch 200 Aktien zu je 50 Euro. Sein Vermögen bleibt gleich, es besteht aber die Hoffnung, dass neue Anleger bei 50 Euro kaufen, weil die Aktie preiswerter erscheint. Ein Aktiensplit ist damit die schnellste Möglichkeit, einen Kurs zum Klettern zu bringen.

Amtlicher Handel
Der amtliche Handel ist das umfangreichste Marktsegment an den deutschen Börsen. Die Zulassungsbedingungen sind - im Gegensatz zum geregelten Markt oder zum Freiverkehr - relativ streng. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden, muss eine Aktiengesellschaft umfassende Angaben zu ihren wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen machen.

Anleihe
Eine Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier.

Anteilseigner
Ein Aktionär ist durch den Besitz von Wertpapieren einer Gesellschaft Anteilseigner des Unternehmens. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, eventuell Stimmrecht bei Hauptversammlungen und das Recht auf Information, wenn sich etwas an der Unternehmenssituation ändert.

AS-Fonds
AS steht für Altersvorsorge Sondervermögen und wird von Anlegern genutzt, um für das Alter und die Rente vorzusorgen. AS-Fonds investieren das Kapital ihrer Anleger langfristig primär in Aktien und Immobilien.

Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Kauf von Fondsanteilen anfällt. Die Höhe des Ausgabeaufschlags liegt meist zwischen drei bis fünf Prozent. Discount- oder Onlinebroker bieten die gleichen Fonds bisweilen günstiger oder ohne Ausgabeaufschlag - in der Fachsprache als „no load“ - an.

Auskunftsrecht
Als Aktionär eines Unternehmens haben Sie das Recht, bei der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung vom Vorstand des Unternehmens Informationen zu erhalten.

Ausschüttung
Die Ausschüttung ist die Zahlung von Dividenden an die Aktionäre.

Aussetzen
der Kursnotierung. Werden plötzliche Ereignisse publiziert, die den Kurs einer Aktie stark beeinflussen können - zum Beispiel die Konkurserklärung eines Unternehmens oder ein Übernahmeangebot - kann ein Wertpapier vom Handel ausgesetzt werden. Die Börsenaufsicht möchte dadurch vor allem Kleinanleger schützen und Kurzschlussreaktionen der Anleger vorbeugen.

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